Skip to main content
Seit dem 1. März 2018 gilt die Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV). Die Novelle gilt vor allem einer strengeren Regulierung des Antibiotikaeinsatzes bei Nutz- UND Haustieren. Das heißt, sie bringt wesentliche Änderungen auch für Kleintierpraxen mit sich. Diverse Umwidmungsverbote, eine Antibiogrammpflicht und umfangreiche Dokumentationsvorschriften stellen Herausforderungen dar.

 

Mit den folgenden Video-Beiträgen, die während einer gemeinsamen Veranstaltung von Vetoquinol und der Tierärztekammer Schleswig-Holstein aufgezeichnet wurden,  möchten wir Praktikern dabei helfen, fit für die neue TÄHAV zu werden. Melden Sie sich unten auf der Seite für unseren Newsletter an, um das Erscheinen der weiteren Videos nicht zu verpassen. 
 

 

Teil I TÄHAV
Auswirkung für die Praxis

Referentin: Dr. Ilka Emmerich, FTÄ für Pharmakologie und Toxikologie
  • 1. Hintergrund: Was ist TÄHAV - Tierärztliche Hausapothekenverordnung?
  •  
  •  
  • 2. Hintergrund: Abgegebene Antibiotika an die Tierärzte in Deutschland
  •  
  •  
  • 3. TÄHAV §12b Umwidmungsverbot
  •  
  •  
  • 4. TÄHAV §12c Antibiogrammpflicht
  •  
  •  
  • 5. Die Ausnahmen von der Antibiogrammpflicht gemäß TÄHAV TÄHAV §12d Erstellung Antibiogramm
  •  
  •  
  • 6. TÄHAV §13 Nachweispflicht
  •  
  •  

 

Teil II TÄHAV
Auswirkung für die Kleintierpraxis

Referent: Dr. Michael Drees, Tierarzt in eigener Praxis aus Worpswede
  • 7. Klinische Untersuchung
  •  
  •  
  • 8. TÄHAV §12b Umwidmungsverbot (Kleintierpraxis)
  •  
  •  
  • 9. TÄHAV §12c Antibiogrammpflicht ( Kleintierpraxis)
  •  
  •  
  • 10. Die Ausnahmen von der Antibiogrammpflicht (Kleintierpraxis) TÄHAV §12d Verfahren zu Probename, Isolierung bakterieller Erreger und Bestimmung der Empfindlichkeit (Kleintierpraxis)
  •  
  •  
  • 11. TÄHAV §13 Nachweispflicht (Kleintierpraxis)
  •  
  •  
  • 12. Das Antibiogramm liegt vor - was nun?
  •  
  •  

 

Teil III TÄHAV
Aus Sicht der Überwachung

Referent: Dr. Elmar Lubenow, Landeslabor Schleswig-Holstein 
  • 13. Ordnungsgemäße Behandlung
  •  
  •  
  • 14. Überprüfungen von tierärztlicher Hausapotheke
  •  
  •  
  • 15. Erforderliche Maßnahmen von Tierarzneimittelüberwachung
  •  
  •